Jetzt muss ich mal kurz Dampf ablassen:
In der Schweiz gibt es neue Gesetze für die Einfuhr und Wiedereinfuhr von Tieren aus Ländern mit urbaner Tollwut, in meinem Fall Ungarn, wo wir im Mai hinreisen wollen.
Da habe ich den neuen Heimtierausweis meiner Hündin an das Bundesamt für Veterinärwesen geschickt mit der Bitte um Erteilung der Bewilligung. Ausweis kam heute zurück mit einem Formular, das ich ausfüllen muss.
Auf dem Formular treffe ich auf die Frage: Ist der Hund kupiert - Rute oder Ohren. Lelkes ist - Jahrgang 1995 - an der Rute kupert.
Also muss ich jetzt noch vom Kantonalen Veterinäramt in Zürich eine Bestätigung/Bewilligung einholen, dass meine Hündin kupiert ist, dann darf ich diese Bestätigung mit dem oben erwähnten Formular wieder nach Bern schicken und dann bekomme ich - hoffentlich - die Bewilligung, dass ich nach unseren Ungarnferien meine Lelkes wieder mit nach Hause bringen kann!!!! Und dabei wurde noch keiner meiner Hunde je an einer Grenze kontrolliert, bzw. wollte ein Grenzer einen Impfausweis sehen!
Ich versteh ja die Vorsichtsmassnahmen schon, aber greifen würden die ja nur bei lückenloser Kontrolle. Und trotzdem, draufankommen lassen möchte ich es nicht. Also lassen wir den Amtsschimmel wiehern!
LG Margrit
PS Gemäss diesen neuesten Bestimmungen kann z.B. kein Welpe mehr aus Ungarn eingeführt werden, die Tiere werden, bis alle Impf- etc. Vorschriften erfüllt sind, 7 Monate alt!
